"Hat Max
Mustermann aus Bad Sassendorf Fragen zu einem Bauvorhaben, ist die Kommune
erster Ansprechpartner, bei Fragen zum Arbeitslosengeld ist es der Bund mit
seinen nachgeordneten Dienststellen, und bei Fragen zum Kindesunterhalt kommt
das Land ins Spiel“, heißt es zu Anfang eines Artikels in den Soester
Nachrichten. „Je nach Anliegen müsste Max Mustermann verschiedene Anlaufstellen
aufsuchen – oder er wirft erst einmal den Computer an, meldet sich mit seiner
Nutzeridentität bei der Plattform „servicekonto.nrw“ an und erledigt sein
Anliegen bestenfalls gleich per Internet.“
Noch sei
manches im Aufbau, aber vieles könne in Themenbereichen wie „Arbeit und
Ruhestand“, „Bauen und Wohnen“ oder „Familie und Kind“ bereits online absolviert
werden.
Partner bei
der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Bad Sassendorf (Kreis Soest) sei
die Südwestfalen IT, so der Artikel auf dem Online-Portal der Soester
Nachrichten. „Auf der Internetseite der Gemeinde werden, in zehn Themenfeldern
zusammengefasst, bereits diverse Leistungen aufgeführt, die der Nutzer online
erledigen kann. Für allgemeine Anfragen steht ein entsprechendes Formular zum
Ausfüllen und Absenden bereit, für einige Aufgaben etwa zum Bereich „Gewerbe“
werden die Nutzer zunächst zwecks Registrierung oder Anmeldung auf das Portal
„servicekonto.nrw“ geleitet. Aber auch das Bezahlen der jeweiligen Gebühren ist
online möglich.“