Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Bundes-Arbeitsgemeinschaft. Sie tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Der Mitgliederversammlung obliegen unter anderem folgende Befugnisse: Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, Verabschiedung des Wirtschaftsplans, Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder, Änderung der Satzung.
Die Vitako-Mitgliederversammlung findet gewöhnlich im April, im September und im November eines Jahres an unterschiedlichen Orten statt. In der Regel wird die förmliche Mitgliederversammlung mit einer Fachtagung kombiniert, in deren Rahmen die Mitglieder ein aktuelles Trendthema mit externen Experten diskutieren.