Es existiert zwar kein eigenes Rechtsgebiet namens Internet- oder IT-Recht, gleichwohl stehen Internet und IT nicht außerhalb des Rechts und tangieren die verschiedensten Rechtsbereiche und Gesetze. Rechtliche Aspekte von Informationstechnik umfassen beispielsweise die Anwendung von Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Ebenso sind Sachgebiete wie das Vertragsrecht, Vergaberecht oder das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs für die IT relevant ‑ auch und gerade für die öffentliche oder kommunale IT. Zum großen Teil sind diese Rechtsgebiete in die Informationstechnik implementiert, indem diese Rechtsvorgaben wie den Datenschutz oder das Urheberrecht berücksichtigen muss.
IT unterliegt Gesetzen
Der Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung wirft immer auch Rechtsfragen auf. Fachanwendungen unterliegen spezifischen Fachgesetzen und setzen deren Vorgaben um. Bei neueren Gesetzesvorhaben, die Vitako begleitet hat, wie beispielsweise dem E-Government-Gesetz des Bundes, tauchen verschiedene Fragen zum Verwaltungsrecht auf, aber auch zu fachgesetzlichen Vorgaben wie dem Schriftformerfordernis. Oder es sind im Zusammenhang mit Open Data sowohl das Hamburger Transparenz-Gesetz als auch das Informationsweiterverwendungsgesetz von besonderer Bedeutung.